„Abwohnen“ der Kaution ist nicht zulässig

Mieter dürfen die beim Vermieter hinterlegte Kaution nicht verrechnen, indem sie vor einem Auszug die letzten Mietzahlungen einbehalten. Fast immer ist im Mietvertrag vereinbart, eine Kaution zu hinterlegen. Ohne diese Kaution gibt es kaum noch eine Wohnung zu mieten. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Zahlungsausfälle der Miete oder auch für Reparaturen von…