Kaufvertrag und Gewährleistungspflichten des Verkäufers

Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus nach 30 Jahren intensiver Nutzung verkaufen, dann ist die Zeit sicher nicht spurlos daran vorübergegangen. Es wird verschiedene Mängel aufweisen, und bei einem Verkauf müssten Sie eigentlich gegenüber dem Käufer für diese Mängel haften. Im Prinzip jedenfalls. Sind allerdings im Kaufvertrag alle Mängel sorgfältig aufgelistet, sieht die Sache schon anders aus.…