Schuldlosigkeit schützt vor Strafe nicht

Grundstückseigentümer haftet für Brandschaden am Nachbarhaus Für Aufsehen und Diskussionen hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Februar diesen Jahres gesorgt: Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker mit einer Reparatur beauftragte, muss für Schäden haften, die dieser am Nachbargebäude verursachte, so entschied der BGH. Wie kann sich ein Grundstückseigentümer vor einer derart weit reichenden Verantwortung schützen?…