Abrechnung soll überschaubar bleiben

BGH hat Anforderungen an Betriebskostenabrechnung gelockert   Mit seinem Urteil vom 20. Januar 2016 (VIII ZR 93/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH), die Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung gelockert.  Die  neue Regelung kommt besonders  Vermietern  größerer Wohnanlagen zugute, denn einzelne Rechenschritte, die aufschlüsseln, wie die umlagefähigen Gesamtkosten ermittelt wurden, müssen in der Abrechnung nun nicht mehr angegeben…